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CBAM Waren

Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus gilt für die Einfuhr bestimmter Waren

CBAM wird zunächst für die Einfuhr bestimmter Waren und ausgewählter Vorprodukte gelten, deren Herstellung CO2-intensiv ist und bei denen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen am größten ist.

Dies ist die CBAM-Liste der Waren:

  • ZEMENT
  • EISEN & STAHL
  • ALUMINIUM
  • DÜNGEMITTEL
  • ELEKTRIZITÄT
  • HYDROGEN

Mit dieser erweiterten scope werden die Güter des CO₂-Grenzausgleichssystem
 schließlich - bei vollständiger Einführung - mehr als 50 % der Emissionen in den vom EHS erfassten Sektoren erfassen.

Gleichzeitig wird der Produkt scope überprüft um festzustellen, ob andere Waren, die in Sektoren hergestellt werden, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, in den scope des CBAM-Mechanismus aufgenommen werden können, z. B. bestimmte nachgelagerte Produkte und solche, die in den Verhandlungen als geeignete Kandidaten ermittelt wurden.

Der Bericht wird einen Zeitplan enthalten, der ihre Einbeziehung bis 2030 vorsieht.

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