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CBAM für Zement

Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze für Zementimporteure

CBAM ist das bahnbrechende Instrument der EU, um einen fairen Preis für die Treibhausgase (THG) festzulegen, die bei der Produktion bestimmter treibhausgasintensiver Güter, einschließlich Zement, in die EU gelangen.

Zementimporteure oder ihre Zollvertreter müssen vierteljährlich eine Erklärung abgeben über:

  • Die Menge an Zementprodukten (in Tonnen), die im vorangegangenen Quartal in die EU importiert wurde.
  • Direkte CO2-Emissionen, die bei der Herstellung der in die EU eingeführten Waren auf der Ebene der Anlagen oder Produktionsstätten entstehen.
  • Indirekte CO2-Emissionen, die durch andere Aktivitäten als die physische Produktion (z. B. Strom, Heizung/Kühlung) in den Waren enthalten sind.
  • Preis, der in einem Herkunftsland für die in den importierten Gütern enthaltenen Emissionen fällig ist oder gezahlt wird, abzüglich etwaiger Rabatte oder anderer Formen der Kompensation, die bereits erhalten wurden.
ESG Verordnungen