CBAM für Elektrizität
Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte für Stromimporteure
CBAM ist das bahnbrechende Instrument der EU, mit dem ein fairer Preis für die Treibhausgase (THG) festgelegt wird, die bei der Herstellung bestimmter treibhausgasintensiver Güter, einschließlich Strom, in die EU gelangen.
Die Importeure von elektrischem Strom oder ihre Zollvertreter müssen vierteljährlich eine Erklärung abgeben:
- Die im vorangegangenen Quartal in die EU importierte Strommenge (in MWh) im scope von CBAM.
- Direkte CO2-Emissionen, die bei der Erzeugung des in die EU importierten Stroms auf der Ebene der Anlage oder des Produktionsstandorts entstehen.
- Preis, der im Herkunftsland für die in den importierten Gütern enthaltenen Emissionen fällig ist oder gezahlt wird, abzüglich etwaiger Rabatte oder anderer Ausgleichszahlungen.