CBAM für Düngemittel
Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze für Düngemittelimporteure
CBAM für Düngemittel
CBAM ist das bahnbrechende Instrument der EU, um einen fairen Preis für die Treibhausgase (THG) festzulegen, die bei der Produktion bestimmter THG-intensiver Güter, einschließlich Düngemitteln, die in die EU gelangen, ausgestoßen werden.
Die Importeure von Düngemitteln oder ihre Zollvertreter müssen vierteljährlich eine Erklärung abgeben über:
- Die Menge der Düngemittelprodukte (in Tonnen), die im vorangegangenen Quartal in die EU importiert wurden.
- Direkte CO2-Emissionen, die bei der Herstellung der in die EU eingeführten Waren auf der Ebene der Anlagen oder Produktionsstätten entstehen.
- Indirekte CO2-Emissionen, die durch andere Aktivitäten als die physische Produktion (z. B. Strom, Heizung/Kühlung) in den Waren enthalten sind.
- Preis, der in einem Herkunftsland für die in den importierten Gütern enthaltenen Emissionenfällig ist oder gezahlt wird, abzüglich etwaiger Rabatte oder anderer Formen der Kompensation, die bereits erhalten wurden.