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CBAM für Wasserstoff

Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze für Wasserstoffimporteure

CBAM für Wasserstoff

CBAM ist das bahnbrechende Instrument der EU, um einen fairen Preis für die Treibhausgase (THG) festzulegen, die bei der Herstellung bestimmter treibhausgasintensiver Güter, einschließlich Wasserstoff, in der EU entstehen.

Wasserstoffimporteure oder ihre Zollvertreter müssen vierteljährlich eine Erklärung abgeben:

  • Die Menge an Wasserstoffprodukten (in Tonnen), die im vorangegangenen Quartal in die EU importiert wurde.
  • Direkte CO2-Emissionen, die bei der Herstellung der in die EU eingeführten Waren auf der Ebene der Anlagen oder Produktionsstätten entstehen.
  • Indirekte CO2-Emissionen, die durch andere Aktivitäten als die physische Produktion (z. B. Strom, Heizung/Kühlung) in den Waren enthalten sind.
  • Preis, der in einem Herkunftsland für die in den importierten Gütern enthaltenen Emissionen fällig ist oder gezahlt wird, abzüglich etwaiger Rabatte oder anderer Formen der Kompensation, die bereits erhalten wurden.
ESG Verordnungen