CBAM Berichterstellung
Bericht über den Mechanismus zur Anpassung des Kohlenstoffgrenzwertes
CBAM Berichterstellung
Die Kommission hat das CBAM-Übergangsregister entwickelt, um Importeure bei der Erfüllung ihrer CBAM-Meldepflicht zu unterstützen. Der Zugang zum Register sollte über die zuständige nationale Behörde (NCA) des Mitgliedstaates beantragt werden, in dem der Importeur niedergelassen ist.
CBAM-Meldepflichtige finden diese im CBAM Transitional Registry User Manual:
- XSD-Datei, die die vollständige Struktur des CBAM-Quartalsberichts beschreibt,
- Eine ZIP-Beispieldatei, die in das Register hochgeladen werden kann, um die Daten des vierteljährlichen Berichts automatisch auszufüllen.
Hier finden Sie die vorläufige Liste der für CBAM zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities, NCAs).