Nachgelagerte Aktivitäten
Scope 3, Nachgelagerte Aktivitäten
Scope 3 bezieht sich auf indirekte Emissionen. Dazu gehören alle anderen indirekten Emissionen innerhalb Ihrer gesamten Wertschöpfungskette, die vorgelagerte Lieferkette (Lieferanten) sowie die nachgelagerten THG-Emissionen, die bei Kunden entstehen.
Nachgeschaltete scope 3 Emissionen
Nachgelagerter Transport und Vertrieb. Transport und Vertrieb von Produkten, die das meldende Unternehmen im Berichtsjahr verkauft hat, zwischen dem Betrieb des meldenden Unternehmens und dem Endverbraucher (sofern nicht vom meldenden Unternehmen bezahlt), einschließlich Einzelhandel und Lagerung (in Fahrzeugen und Einrichtungen, die nicht dem meldenden Unternehmen gehören oder von ihm kontrolliert werden).
Verarbeitung der verkauften Produkte. Verarbeitung von Zwischenprodukten, die im Berichtsjahr von nachgelagerten Unternehmen verkauft wurden.
Verwendung der verkauften Produkte. Endverwendung der von dem berichtenden Unternehmen im Berichtsjahr verkauften Waren und Dienstleistungen.
End-of-Life-Behandlung verkaufter Produkte. Entsorgung und Behandlung von Produkten, die vom berichtenden Unternehmen im Berichtsjahr verkauft wurden, am Ende ihrer Lebensdauer.
Nachgelagerte geleaste Anlagen. Betrieb von Vermögenswerten, die sich im Eigentum des berichtenden Unternehmens befinden und im Berichtsjahr an andere Unternehmen vermietet wurden, nicht enthalten in scope 1 und scope 2.
Franchises. Betrieb von Franchiseunternehmen im Berichtsjahr, die nicht enthalten in scope 1 und scope 2 sind.
Investitionen. Betrieb von Investitionen (einschließlich Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen und Projektfinanzierung) im Berichtsjahr, die nicht in scope 1 oder scope 2 enthalten sind.
Die Kategorien sollen Unternehmen einen systematischen Rahmen für die Organisation, das Verständnis und die Berichterstattung über die Vielfalt der scope 3 Aktivitäten innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens bieten. Die Kategorien sind so konzipiert, dass sie sich gegenseitig ausschließen, um eine Doppelzählung von Emissionen zwischen den Kategorien zu vermeiden.