Beschwerdemanagement
Identifizierung, Bewertung, Vermeidung, Abschwächung und Behebung negativer Auswirkungen
Beschwerdemanagement
Um die CSDDD zu erfüllen, müssen die Unternehmen ihre negativen Auswirkungen auf ihre vor- und nachgelagerten Partner ermitteln, bewerten, verhindern, abmildern und beheben. Zu diesem Zweck werden sie ihren Geschäftsplan verbessern müssen.
Informationsportal für Unternehmen
Die Unternehmen müssen sich mit den von ihren Handlungen Betroffenen auseinandersetzen, einen Beschwerdemechanismus einrichten, über ihre Sorgfaltspflichten informieren und deren Wirksamkeit regelmäßig überwachen. Die EU-Regierungen müssen praktische Portale einrichten, die sich mit den Sorgfaltspflichten der Unternehmen befassen und Informationen über Inhalt und Kriterien, entsprechende Leitlinien der Kommission und Informationen für die Betroffenen bereitstellen.
Weiterverfolgung der Berichte
Organisationen sind verpflichtet, eingehende Berichte auf sichere Weise zu registrieren. Alle meldungsbezogenen Daten müssen in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Die Registrierung mündlicher Meldungen unterliegt noch strengeren Anforderungen. In vielen Fällen bedeutet dies, dass die Organisationen die administrativen Aspekte des Whistleblowing verstärken müssen.