Risikoanalyse und Risikomanagement
CSDDD, Risikoanalyse und Risikomanagement
Risikoanalyse und Risikomanagement
Diese Richtlinie legt eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen fest. Die Kernelemente dieser Pflicht sind die Identifizierung, Beendigung, Verhinderung, Abschwächung und Rechenschaftslegung negativer Menschenrechts- und Umweltauswirkungen in der eigenen Geschäftstätigkeit, in den Tochterunternehmen und in der Wertschöpfungskette des Unternehmens.
Die Regeln für die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit werden durchgesetzt mithilfe:
Administrative Überwachung: Die Mitgliedstaaten werden eine Behörde benennen, die für die Überwachung und Verhängung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen, einschließlich Geldbußen und Anordnungen zur Einhaltung der Vorschriften, zuständig ist. Auf europäischer Ebene wird die Kommission ein Europäisches Netz der Aufsichtsbehörden einrichten, das Vertreter der nationalen Stellen zusammenbringt, um ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten.
Zivilrechtliche Haftung: Die Mitgliedstaaten werden sicherstellen, dass die Opfer für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der in den neuen Vorschlägen enthaltenen Verpflichtungen entstehen, entschädigt werden.
Die Richtlinie legt den Schwerpunkt auf die Risikobewertung von Wertschöpfungsketten und verpflichtet die Unternehmen, bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen zu ermitteln, abzumildern und zu beheben.
Um diese Schritte zu befolgen, müssen Unternehmen die Geschäftspartner, welche Nachhaltigkeitsrisiken darstellen, in ihrer Lieferkette kennen und mit ihnen zusammenarbeiten, einschließlich der indirekten Zulieferer weiter oben in der Kette.
Risikoanalyse
Die Unternehmen müssen eine aktive Risikobewertung ihrer gesamten Zuliefererbasis durchführen und dabei potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt, die Ethik und die Menschenrechte aufzeigen und Problembereiche untersuchen.
Konkreter Aktionsplan zur Minderung des festgestellten Risikos
Werden tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen festgestellt, müssen die Unternehmen einen Aktionsplan erstellen, um mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten, um Risiken zu beseitigen und die Leistung zu verbessern.
Berichterstattung über die Sorgfaltspflicht
Die Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht oder auf ihrer Website öffentlich über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Lieferketten auf die Menschenrechte und die Umwelt sowie über ihre Due-Dilligence-Policy berichten.