CSRD
Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD ) ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die am 5. Januar 2023 in Kraft tritt und die Unternehmen in der EU zur Offenlegung verpflichtet:
- ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen,
- und wie sich ihre Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) auf ihr Geschäft auswirken.
Ziel der CSRD ist es, Klarheit zu schaffen, damit Investoren, Analysten, Verbraucher und andere Stakeholder die Nachhaltigkeitsleistung von EU-Unternehmen und die damit verbundenen geschäftlichen Auswirkungen und Risiken besser bewerten können.
Die CSRD, die als Teil des Pakets der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen eingeführt wurde, erweitert insbesondere die scope, die Nachhaltigkeitsangaben und die Berichterstattungsanforderungen ihrer Vorgängerin, der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD).
Die CSRD-Berichterstattung basiert auf dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen Informationen darüber offenlegen, wie sich ihre Geschäftsaktivitäten auf den Planeten und die Menschen auswirken und wie sich ihre Nachhaltigkeitsziele, -maßnahmen und -risiken auf die finanzielle Gesundheit des Unternehmens auswirken.
Alle CSRD-Offenlegungen müssen öffentlich zugänglich sein, und die CSRD schreibt vor, dass alle Offenlegungen von Dritten auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.