CSRD Gesetzgebung
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Am 5. Januar 2023 trat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft. Sie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen.
Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte KMU werden nun verpflichtet sein, über Nachhaltigkeit zu berichten. Einige Nicht-EU-Unternehmen müssen ebenfalls Bericht erstatten, wenn sie mehr als 150 Mio. EUR auf dem EU-Markt erwirtschaften.
Die ersten Unternehmen müssen die neuen Regeln erstmals im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden.
Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) berichten. Die Standards werden in Form eines Entwurfs von der EFRAG, der European Financial Reporting Advisory Group, einem unabhängigen Gremium, das verschiedene Interessengruppen zusammenbringt, entwickelt.
Die erste Reihe von ESRS wurde am 22. Dezember 2023 in Form einer delegierten Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Standards gelten für Unternehmen unter scope der CSRD, unabhängig davon, in welchem Sektor sie tätig sind.
Die CSRD verlangt auch eine Überprüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen und wird eine digitale Taxonomie für Nachhaltigkeitsinformationen vorsehen.
Wer ist von der CSRD betroffen?
Alle Unternehmen (einschließlich nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen), die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- 250 Mitarbeiter
- 50 Millionen EUR Umsatz
- 25 Mio. EUR Bilanzsumme
Sowie börsennotierte KMU, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- 10 Mitarbeiter
- 900.000 EUR Umsatz
Wann müssen Unternehmen die CSRD einhalten?
- Beginnend im Geschäftsjahr 2024 (und Berichterstattung im Jahr 2025). Die Einhaltung ist für Organisationen (oder "Unternehmen") vorgeschrieben, die bereits zur Einhaltung des NFRD verpflichtet sind. Dazu gehören alle Organisationen, die an einem EU-regulierten Markt mit 500 oder mehr Mitarbeitern notiert sind.
- Ab dem Haushaltsjahr 2025 (Berichterstattung im Jahr 2026). Die Einhaltung ist für große Unternehmen (siehe oben) vorgeschrieben, die nicht bereits zur Einhaltung der NFRD verpflichtet sind.
- Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2026 (Berichterstattung im Jahr 2027). Kleine und mittlere Unternehmen (auch kleine und mittlere Unternehmen oder KMU genannt), die an einem EU-regulierten Markt notiert sind, sind zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet.
- Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2028 (Berichterstattung 2029). Die Einhaltung der Vorschriften ist für bestimmte Unternehmen aus Drittländern vorgeschrieben.