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KMUs - Angemessene Standards

Eine vereinfachte Version des ESRS für KMU

Die von der EFRAG entwickelten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sind ein zentraler Bestandteil der CSRD für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Um die Einhaltung der Standards zu ermöglichen, hat die EFRAG vereinfachte Standards für KMU entwickelt, die an deren Größe, Ressourcen und Berichtsanforderungen angepasst sind.

Diese verhältnismäßigen ESRD für KMU stellen sicher, dass kleine und mittlere Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung in einer Weise umsetzen können, die sowohl praktisch als auch relevant ist. Während die CSRD für börsennotierte KMU, die bestimmte Schwellenwerte erreichen, verbindlich sind, können nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen die Standards freiwillig übernehmen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zu stärken und die Transparenz für Investoren, Banken und Partner in der Lieferkette zu erhöhen.

Im Rahmen der CSRD für KMU müssen börsennotierte KMU auf geregelten europäischen Märkten die Vorschriften einhalten, wenn sie mindestens zwei der Gefolgt erfüllen:

  • eine Bilanzsumme von 4 Millionen Euro
  • Nettoumsatz von 8 Mio. €, oder
  • durchschnittlich 50 Mitarbeiter während des Haushaltsjahres.

Die Richtlinie gilt nicht für nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen, aber sie können die Standards freiwillig einhalten.

 

Für größere Unternehmen gilt die CSRD-Meldepflicht, wenn sie mindestens zwei der Gefolgt erfüllen:

  • eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro
  • 40 Millionen € Nettoumsatz, oder
  • durchschnittlich 250 Mitarbeiter.

Um den besonderen Merkmalen von KMU Rechnung zu tragen, hat die EFRAG zwei maßgeschneiderte Versionen der ESRS für KMU entwickelt:

  • VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard): Konzipiert für nicht börsennotierte KMU, die ESG-Informationen auf angemessene und flexible Weise berichten wollen.
  • LSME (ESRS für börsennotierte KMU): verpflichtend ab 1. Januar 2026, erste Berichte sind 2027 fällig.

Zusammen stellen diese Standards einen Meilenstein in der Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU dar. Durch die Angleichung an die CSRD für KMU bieten sie einen Rahmen, der ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und Verhältnismäßigkeit herstellt und es KMU ermöglicht, relevante ESG-Informationen offenzulegen, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und nachhaltiges Wachstum zu fördern.

ESG Verordnungen