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ESRS S

Die ESRS S1 bis S4 umreißen die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen über soziale Aspekte

ESRS S

Die wichtigsten Themen sind

  • eigene Arbeitskräfte (S1),
  • Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (S2),
  • betroffene Gemeinden (S3)
  • Verbraucher und Endnutzer (S4)

Die ESRS S1 bis S4 enthalten die Angaben, die Unternehmen für die Berichterstattung über menschenbezogene Themen im Zusammenhang mit ihren internen und externen Tätigkeiten benötigen.

Die offiziellen Informationen über die Social ESRS finden Sie auf den Seiten 155 - 236 des Anhangs I der ersten Veröffentlichung der Europäischen Kommission über Standards.

Alle vier Offenlegungspflichten des Sozialstandards lassen sich nach den vier Berichtsbereichen aufschlüsseln und beschreiben :

(1) Verwaltung,

(2) Strategie,

(3) Auswirkungen,

(4) Risiko- und Chancenmanagement sowie Messgrößen und Ziele.

Ihre anfängliche doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage für die Themenpalette der ESRS S1 bis S4, über die berichtet werden soll.

 

 

ESG Verordnungen