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Die Richtlinie Whistleblower Schutz
Die "Whistleblower Schutzrichtlinie" legt Mindeststandards auf EU-Ebene fest, die ein hohes Maß an ausgewogenem und wirksamem Schutz für Personen gewährleisten sollen, die Verstöße gegen Vorschriften (z. B. in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäschebekämpfung, Lebensmittelsicherheit, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Umweltschutz oder öffentliche Gesundheit) melden.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, sicherzustellen, dass:
- Whistleblowern stehen wirksame Kanäle zur Verfügung, um Verstöße gegen EU-Vorschriften vertraulich zu melden, und zwar sowohl intern (innerhalb einer Organisation) als auch extern (bei einer zuständigen Behörde).
- die Meldungen von Hinweisgebern von den Organisationen und den zuständigen Behörden ordnungsgemäß untersucht und bearbeitet werden
- Whistleblower sind vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.