Durchführungsgesetze
Durchführungsrechtsakte sind in der Regel administrativer oder technischer Natur
Die Europäische Kommission (oder in Ausnahmefällen der Rat der Europäischen Union) kann vom EU-Gesetzgeber die Befugnis zum Erlass von Durchführungsrechtsakten erhalten und zwar in Form spezifischer Vorschriften, die in einen Rechtsakt (den "Basisrechtsakt") aufgenommen werden. Diese Rechtsakte zielen darauf ab, einheitliche Bedingungen für die Durchführung des betreffenden Rechtsakts zu schaffen, sofern dies erforderlich ist.
Durchführungsrechtsakte sind häufig administrativer oder technischer Art und können verschiedene Formen annehmen, wie z. B. Genehmigungsentscheidungen für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte oder Muster für nach EU-Recht erforderliche Bescheinigungen.
Jede in der Ökodesign-Richtlinie geregelte Produktgruppe hat ihren eigenen "Durchführungsrechtsakt". Dies ist ein Rechtsakt, der die Ökodesign-Kriterien verbindlich macht.
Bei den ESPR handelt es sich um eine Rahmengesetzgebung, d. h. konkrete Produktvorschriften werden im Laufe der Zeit schrittweise für jedes einzelne Produkt oder für Gruppen von Produkten mit ähnlichen Merkmalen festgelegt.
Anschließend wird mit der Entwicklung von Produktvorschriften begonnen, die auf einer umfassenden Planung, detaillierten Folgenabschätzungen und regelmäßigen Konsultationen der Interessengruppen beruhen. Dies wird durch ein Ökodesign-Forum geschehen.
Das Ökodesign-Forum
Das Ökodesign-Forum wird das wichtigste Forum für die Konsultation von Interessengruppen zur Entwicklung von Vorschriften im Rahmen der ESPR sein. Es wird ein breites Spektrum von Interessengruppen und Schlüsselakteuren versammeln, um zur Ausarbeitung von Anforderungen und Arbeitsplänen beizutragen.
Der ESPR-Arbeitsplan
Um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit und die Interessengruppen gut über die im Rahmen der ESPR geplanten Maßnahmen informiert sind, wird die Kommission Arbeitspläne verabschieden und regelmäßig aktualisieren, in denen die zu bewertenden Produkte und Maßnahmen aufgeführt sind.
Digitaler Produktpass
Die technischen Vorbereitungen für die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) sind bei der Kommission bereits im Gange und umfassen unter anderem die Verabschiedung von Regeln für die benötigten Identifikatoren und Datenträger, die Arbeit an den Zugangsrechten zu DPP-Informationen sowie die Einrichtung eines DPP-Registers und eines Webportals.