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EU-Taxonomiekonforme Aktivitäten

Einhaltung der Kriterien (TSC), der Nichtschadensziele (DNSH) und der Mindestgarantien

Nach der Identifizierung der Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens muss jede dieser Aktivitäten einen mehrstufigen Prozess durchlaufen, um herauszufinden, ob sie als taxonomiefähig und taxonomiekonform gelten.

Um eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht nur als fähig, sondern auch als konform zu betrachten, muss ein Unternehmen Folgendes bestätigen:

  • Sie muss die technischen Screening-Kriterien (TSC) erfüllen. Das bedeutet, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten muss,
  • Keine signifikante Beeinträchtigung (DNSH) eines der übrigen Umweltziele
  • und die Mindestgarantien auf der Grundlage bestimmter globaler Menschenrechtsstandards und -rahmen erfüllen.

Der vierte Schritt ist die Umsetzung der Offenlegungspflichten und der Berichterstattung.

ESG Verordnungen