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EU-Taxonomiefähige Aktivitäten

Delegierte Rechtsakte spezifizieren TSC für in Frage kommende Aktivitäten

EU-Taxonomiefähige Aktivitäten

Eine Unternehmenstätigkeit kann als taxonomiefähige wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet werden, wenn sie mit einer Taxonomieaktivität in Verbindung gebracht werden kann.

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die für ein Screening in Frage kommen, sind in den delegierten Rechtsakten definiert, in denen die technischen Screening-Kriterien für die Umweltziele festgelegt sind.

Die Aktivitäten der EU-Taxonomie sind mit der NACE-Codestruktur verknüpft, oder offiziell mit der "Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft". Dies ist die Standardklassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union und kann zur Identifizierung förderfähiger Tätigkeiten verwendet werden.

Um die Geschäftsaktivitäten zu identifizieren, muss zunächst das gesamte externe Produkt- und Dienstleistungsportfolio untersucht werden. Es müssen aber nicht nur die externen Kernaktivitäten, sondern auch Aktivitäten aus allen internen Projekten analysiert werden. Zu den rein internen Aktivitäten gehören in der Praxis im Gegensatz zu den externen Aktivitäten häufig die Mobilität (z.B. der Fuhrpark eines Unternehmens) und die Immobilien (z.B. Investitionen in Nicht-Produktionsgebäude).

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