EU-Taxonomie Ziele
Technische Screening-Kriterien
EU-Taxonomie Ziele
Die Taxonomie ist auf der Grundlage von sechs Umweltzielen aufgebaut:
1) Eindämmung des Klimawandels,
2) Anpassung an den Klimawandel,
3) Prävention und Bekämpfung der Umweltverschmutzung,
4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
5) Nachhaltigkeit und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen und
6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Die EU-Taxonomieverordnung definiert Kriterien für die Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Tätigkeit.
Um festzustellen, ob eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu einem Umweltziel beiträgt, müssen die so genannten technischen Screening-Kriterien (TSC) angewandt werden.
Um festzustellen, ob eine Wirtschaftstätigkeit keines der übrigen Umweltziele erheblich beeinträchtigt, müssen die so genannten Do No Significant Harm Criteria (DNSH) angewendet werden.
Außerdem muss die Wirtschaftstätigkeit "Mindestgarantien" wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erfüllen, um keine negativen sozialen Auswirkungen zu haben.