Plattform-Nutzungsbedingungen für osapeers
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Community nutzen.
Präambel
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB") von Gefolgt gelten für die Nutzung der ESG.Peers-Plattform für den Austausch, die Zusammenarbeit und das Teilen von Wissen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen" (ESG") (im FolgendenPlattform"), die über die Website osapeers.org zugänglich ist, und für die damit verbundenen Dienstleistungen, die von der osapiens Holding GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, Deutschland (osapiens") angeboten werden.
Die AGB regeln sowohl die Bereitstellung der Plattform als auch die Beziehung sowie die Rechte und Pflichten der Organisationen, die ESG-bezogene Einblicke, Fachkenntnisse oder Ressourcen auf der Plattform anbieten ("osapiens-Partner"), und der Organisationen, die sich mit solchen Einblicken, Fachkenntnissen oder Ressourcen befassen oder Informationen oder Kooperationsmöglichkeiten in Bezug auf ESG-Themen auf der Plattform suchen ("Teilnehmer"). osapiens-Partner und Teilnehmer werden im Folgenden gemeinsam als "Peers" bezeichnet. Peers und osapiens werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
- Definitionen
- Sofern nicht anders angegeben oder aus dem Kontext ersichtlich, schließen Wörter im Singular den Plural ein und umgekehrt. Die Ausdrücke "einschließlich" oder "insbesondere" dienen der Veranschaulichung von Beispielen und sind nicht als Einschränkung des scope oder der Bedeutung des umgebenden Textes zu verstehen. Überschriften und Bildunterschriften dienen nur zur Veranschaulichung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Texte.
- Die Definitionen von Gefolgt gelten für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien:
- a) "Verbundene Unternehmen" sind mit einem Peer verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. desAktiengesetzes.
- b) "Kardinalverpflichtungen" hat die in Abschnitt 9.2 angegebene Bedeutung.
- c) "Endnutzer" ist jeder Angestellte, Freiberufler, Beauftragte oder jede andere natürliche Person, die im Namen eines Peers einen Plattform-Account beantragt und im Falle der Genehmigung eines solchen Plattform-Accounts die Plattform im Namen des Peers gemäß diesen AGB nutzt.
- d) "ESG" hat die Bedeutung, die ihm in der Präambel gegeben wird.
- e) "ESG-Informationsportal" hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 4 gegeben wird.
- f) "Ereignis höherer Gewalt" hat die in Abschnitt 12.1 angegebene Bedeutung.
- g) "Rechte an geistigem Eigentum" oder "IP" sind alle Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte der Industrie, wie z. B. Urheberrechte (einschließlich Rechte an audiovisuellen Werken und an Softwarecode) und Rechte von Datenbankherstellern, Urheberpersönlichkeitsrechte, Patentrechte (einschließlich Patentanmeldungen und Offenlegungen), Know-how, Prioritätsrechte, Markenrechte und Rechte an Geschäftsgeheimnissen, die in jedem Land oder jeder Gerichtsbarkeit der Welt anerkannt sind.
- h) "Mitgliedschaftsvertrag" bezeichnet den abgeschlossenen vertraglichen Prozess der Beantragung der Einrichtung eines Plattformkontos und, nach Prüfung und Bestätigung dieses Antrags durch osapiens, die Zulassung zur Nutzung der Plattform als Endnutzer im Namen eines Peers, wie in Abschnitt 5 im Einzelnen dargelegt.
- i) "Open-Source-Software" oder "OSS" ist Software, die für die Nutzung in Übereinstimmung mit den jeweiligen Lizenzanforderungen (z. B. Bereitstellung von Lizenzinformationen, Offenlegung von Änderungen oder Übermittlung des Quellcodes) lizenziert und der Öffentlichkeit zur uneingeschränkten Nutzung, einschließlich Änderung und Verbreitung, ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
- j) "osapiens" hat die in der Präambel angegebene Bedeutung.
- k) "osapiens Partners" hat die Bedeutung, die ihm in der Präambel gegeben wird.
- l) "Teilnehmer" hat die Bedeutung, die ihm in der Präambel gegeben wird.
- m) "Parteien" hat die in der Präambel angegebene Bedeutung.
- n) "Peer" hat die Bedeutung, die ihm in der Präambel gegeben wird.
- o) "Personenbezogene Daten" sind personenbezogene Daten im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.
- p) "Plattform" hat die in der Präambel angegebene Bedeutung.
- q) "Plattformkonto" hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 5.1 gegeben wird.
- r) "Vom Dienst generierte Daten" sind Daten oder Informationen, die sich auf den Betrieb, die Bereitstellung, die Nutzung oder die Leistung der Plattform beziehen, einschließlich, zur Verdeutlichung, Aktivitätsprotokolle oder andere Daten oder Informationen, die sich auf die Nutzung der Plattform durch den Endnutzer und den Peer beziehen. Solche Daten oder Informationen können automatisch von der Plattform oder mit ihr verbundenen Tools oder manuell von oder im Namen von osapiens erzeugt oder abgeleitet werden.
- s) "Nutzerinhalte" sind alle Inhalte und Daten, die von einem Endnutzer im Namen eines Peers auf der Plattform eingestellt, hochgeladen und zur Verfügung gestellt werden (entweder manuell oder automatisch über APIs) oder die durch die Nutzung der Plattform durch einen Endnutzer im Namen eines Peers in Übereinstimmung mit der Vereinbarung generiert werden, einschließlich aller Änderungen an diesen Inhalten und Daten. Benutzerinhalte können verschiedene Formen annehmen (z. B. Dokumente, Fotos, Videos, Links oder Frames). Zur Klarstellung: Servicegenerierte Daten sind keine Nutzerinhalte.
- t) "Peer-Marken" sind die Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos und/oder Dienstleistungsnamen eines Peers.
- Allgemeine Bestimmungen, Vertragsabschluss und weitere Bereitstellung von Plattformkonten
- osapiens stellt dem Peer den Zugang zur Plattform durch die Endnutzer im Rahmen eines Plattformnutzungsvertrages nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedschaftsvertrages und dieser AGB (zusammen der "Vertrag") zur Verfügung
- Der Vertrag zwischen osapiens und einem Peer kommt mit dem Abschluss des ersten Mitgliedschaftsvertrages zustande, wobei der Antrag auf Einrichtung eines Plattform-Accounts durch den Endnutzer im Namen eines Peers ein verbindliches Angebot darstellt (wie in Ziffer 5.2b). osapiens nimmt dieses Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages durch Freischaltung des jeweiligen Plattform-Accounts und entsprechende Mitteilung an den Peer an (wie in Ziffer 5.3). Alle weiteren von einem Endnutzer im Namen eines Peers initiierten Mitgliedschaftsverträge führen nur zur Bereitstellung weiterer Plattform-Accounts im Rahmen des bestehenden Vertrages zwischen osapiens und dem Peer und stellen keinen neuen Vertrag dar. Aus Gründen der Klarheit behält sich osapiens das Recht vor, jeden Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Die Plattform steht nur Peers zur Verfügung, die als Unternehmer im Sinne des § 14 desBürgerlichen Gesetzbuches gelten. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist die Nutzung der Plattform nicht gestattet.
- osapiens ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Onboarding, der Schulung, der Ausbildung, der Beratung oder anderen Dienstleistungen zu erbringen, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich im Mitgliedschaftsvertrag vereinbart. Wenn solche Dienstleistungen vereinbart werden, unterliegen sie den spezifischen Bedingungen, die in der Mitgliedschaftsvereinbarung aufgeführt sind.
- Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. osapiens kommt nur in Verzug, wenn der Peer schriftlich in Verzug gesetzt und eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt hat, die osapiens nicht eingehalten hat.
- Bereitstellung der Plattform durch osapiens
- Bereitstellung der Plattform:
- a) Bereitstellung der Plattform: Die Plattform erleichtert die Verbindung und Interaktion zwischen osapiens-Partnern und Teilnehmern und bietet Möglichkeiten zur Kommunikation und Zusammenarbeit sowie Ressourcen in Bezug auf ESG-Themen. Die Plattform ist nicht als Marktplatz konzipiert und bietet osapiens-Partnern und -Teilnehmern keine Funktionalität, um separate vertragliche Vereinbarungen über den Kauf und die Bereitstellung von kommerziellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit ESG zu treffen. Außerdem bietet osapiens selbst keine Produkte und/oder Dienstleistungen gegen Bezahlung über die Plattform an.
- b) Allgemeine Funktionalitäten: Die Plattform bietet eine Reihe von Diensten zur Unterstützung des Wissensaustauschs, der Vernetzung und der Zusammenarbeit zu ESG-Themen. Zu den wichtigsten Funktionen gehören: (i) Wissensaustausch und Zusammenarbeit (z. B. Fragen über einen Q&A-Prozess stellen, Benutzerinhalte posten, Forumsdiskussionen); (ii) Vernetzung und Engagement (z. B. Anpassen von Plattformkonten, Beitritt zu Gruppen, Verbindung mit Peers, Organisation von Veranstaltungen); (iii) Zugang zum ESG-Informationsportal gemäß Abschnitt 4.
- c) Unterscheidung zwischen Funktionalitäten für Teilnehmer und osapiens-Partner: Die auf der Plattform verfügbaren Funktionalitäten können für Teilnehmer und osapiens-Partner unterschiedlich sein und spiegeln deren unterschiedliche Rollen und Funktionen wider. Während die Teilnehmer in erster Linie auf Ressourcen zugreifen, sich vernetzen und die Plattform für den Zugriff auf ESG-Ressourcen nutzen, stehen den osapiens-Partnern erweiterte oder zusätzliche Funktionen zur Verfügung, wie z.B. die Möglichkeit, Veranstaltungen zu organisieren, Dokumente und Videos hochzuladen oder Schulungen zu erstellen. osapiens wird die den Teilnehmern und osapiens-Partnern zur Verfügung stehenden Funktionen im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform nach eigenem Ermessen erweitern. Während bestimmte Funktionen zunächst angeboten werden können
- d) Zugang über Plattform-Accounts: osapiens verlangt vom Peer die Einrichtung eines Plattform-Accounts, um von osapiens die Erlaubnis zu erhalten, über die Endnutzer und Bereiche der Plattform auf bestimmte Funktionen zuzugreifen, wie in Abschnitt 5 beschrieben. osapiens kann auch andere Bedingungen für die Nutzung der Plattform auferlegen, wie z.B. die Art der Nutzung (z.B. für osapiens-Partner oder einen Teilnehmer).
- Bereitstellung der Plattform nach dem Stand der Technik: osapiens stellt die Plattform nach dem aktuellen Stand der Technik zur Verfügung. osapiens kann den Zugang zur Plattform vorübergehend beschränken, um Kapazitätsgrenzen zu bewältigen, die Sicherheit oder Integrität der Server zu gewährleisten oder um notwendige technische Maßnahmen durchzuführen. In diesen Fällen wird osapiens auf die berechtigten Interessen des Peers Rücksicht nehmen, z.B. durch vorherige Ankündigung von geplanten Wartungsarbeiten.
- Verfügbarkeit der Plattform: osapiens gewährleistet oder garantiert keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform, wird sich jedoch bemühen, die Plattform während der Geschäftszeiten in angemessenem Umfang verfügbar zu machen. Die Plattform kann unter den folgenden Umständen nicht verfügbar sein: Gefolgt , ohne dass dies einen Vertragsbruch darstellt: (i) Nichtverfügbarkeit aufgrund geplanter oder unvorhergesehener Wartungsarbeiten; (ii) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von osapiens liegen; oder (iii) Nichtverfügbarkeit aufgrund von höherer Gewalt. Die Peers sind für die Messung der Verfügbarkeit verantwortlich.
- Zugang für interne Geschäftszwecke: Vorbehaltlich der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag darf der Peer die Plattform nur für interne Geschäftszwecke nutzen. Der Peer erwirbt keine über die ausdrücklich eingeräumten Rechte hinausgehenden Rechte, insbesondere in Bezug auf die von osapiens zur Verfügung gestellte Software, die damit verbundenen IT-Dienstleistungen oder die Infrastruktur.
- Übergabepunkt der Dienstleistung: Der Übergabepunkt für die Plattform ist der Ausgang des Routers in dem von osapiens genutzten Rechenzentrum. osapiens ist nicht verantwortlich für Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit von Hardware, Software, Telekommunikationsnetzen oder sonstiger Infrastruktur außerhalb dieses Punktes. Der Anschluss an Telekommunikationsnetze, die Netzverfügbarkeit und die Beschaffung der notwendigen Hard- und Software liegen in der alleinigen Verantwortung des Peers.
- Bereitstellung der Plattform durch Unterauftragnehmer: osapiens kann die Bereitstellung der Plattform ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer delegieren. Wenn die Nutzung der Dienste von Subunternehmern zusätzlichen Bedingungen unterliegt, wie z.B. Lizenzbedingungen oder Bedingungen Dritter, wird osapiens diese dem Peer auf Anfrage zur Verfügung stellen. Der Peer verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten.
- Komponenten von Drittanbietern: Die Plattform kann Komponenten von Drittanbietern (einschließlich Open-Source-Software) enthalten, die separaten Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber unterliegen. Diese Lizenzbedingungen haben Vorrang vor den im Rahmen der Vereinbarung gewährten Nutzungsrechten, einschließlich etwaiger Gewährleistungs- oder Haftungsbeschränkungen, die in der jeweiligen OSS-Lizenz enthalten sind. Alle widersprüchlichen Bestimmungen dieser Bedingungen sind ungültig, soweit sie mit den OSS-Lizenzbedingungen in Konflikt stehen.
- Backups: Der Peer ist allein dafür verantwortlich, alle Informationen, auf die er über die Plattform zugreift und die von osapiens gespeichert werden, selbstständig zu exportieren und zu archivieren, insbesondere zu Zwecken der Beweissicherung, der Buchhaltung oder anderer rechtlicher Anforderungen.
- Recht auf Änderung der Plattform: osapiens behält sich das Recht vor, den Inhalt und die Struktur der Plattform und der zugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern, sofern diese Änderungen die Erfüllung des Vertragszwecks nicht wesentlich beeinträchtigen. osapiens wird die Peers über alle Änderungen in angemessener Weise informieren.
- Bereitstellung der Plattform:
- Bereitstellung und Nutzung des ESG-Informationsportals
- Bereitstellung des ESG-Informationsportals: Als Teil der Plattform bietet osapiens dem Peer über den Endnutzer Zugang zu allgemeinen Informationen (z. B. Einblicke, Ressourcen und Anleitungen) zu ESG-Themen (z. B. über Blogs, Dokumente, Know-how, Videos, Webinare oder Schulungen) ("ESG-Informationsportal "). osapiens kann es zulassen, dass Nutzerinhalte entweder von osapiens-Partnern oder Teilnehmern im ESG-Informationsportal veröffentlicht werden. Für bestimmte Funktionen oder Bereiche des ESG-Informationsportals kann ein Plattformkonto gemäß Abschnitt 5 erforderlich sein.
- Keine spezifischen Empfehlungen: Alle im Rahmen des ESG-Informationsportals bereitgestellten Informationen, einschließlich der Empfehlungen von osapiens und Peers, insbesondere von osapiens Partners, beruhen auf allgemeinen Erfahrungen und stellen keine spezifischen Empfehlungen dar, die auf die individuellen Umstände und Bedürfnisse eines Teilnehmers zugeschnitten sind. Wenn ein Teilnehmer spezifische Dienstleistungen im Zusammenhang mit ESG-Themen benötigt, muss er diese separat erwerben.
- Keine Gewährleistung und Anpassungsrecht: osapiens übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der über das ESG-Informationsportal zur Verfügung gestellten Informationen. osapiens behält sich das Recht vor, die von osapiens auf dem ESG-Informationsportal zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte und Informationen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen.
- Zulassung und Zugang zur Plattform
- Allgemeines: Die Einrichtung eines Kontos durch einen Endnutzer im Namen eines Peers, einschließlich der Genehmigung eines solchen Kontos und der Bereitstellung des Zugangs zur Plattform durch osapiens (das "Plattform-Konto"), ist eine Voraussetzung für die Zulassung von osapiens-Partnern zur Plattform und für den Zugang der Teilnehmer zu geschützten Bereichen der Plattform. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht. Ein Plattform-Account ist nicht übertragbar.
- Antrag auf Einrichtung eines Plattformkontos
- a) Der Antrag auf Einrichtung eines Plattformkontos kann nur von einem vertretungsberechtigten Endnutzer des jeweiligen Peers gestellt werden, der namentlich benannt werden muss.
- b) Um den Antrag auf Einrichtung eines Plattformkontos zu stellen, muss der Endnutzer die erforderlichen Informationen über das auf der Plattform bereitgestellte elektronische Registrierungsformular übermitteln (z. B. Angaben zum Endnutzer, Angaben zum Peer und sonstige erforderliche Angaben).
- c) Die Einrichtung eines Plattform-Accounts für einen osapiens-Partner ist aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Rolle an weitere Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere erfordert die Aufnahme als osapiens-Partner den Abschluss eines gesonderten Partnerschaftsvertrages zwischen osapiens und dem zukünftigen osapiens-Partner. Die Aufnahme als osapiens-Partner wird nicht garantiert und liegt im alleinigen Ermessen von osapiens.
- d) Der Peer garantiert, dass die bei der Erstellung eines Plattformkontos gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Ändern sich die angegebenen Daten nach der Registrierung eines Plattformkontos, ist der Peer verpflichtet, die Angaben im Plattformkonto unverzüglich zu aktualisieren.
- Prüfung des Antrags auf Einrichtung und Zulassung eines Plattformkontos
- a) Nach Einreichung des elektronischen Anmeldeformulars und etwaiger zusätzlicher Informationen und Dokumente (insbesondere dem Abschluss eines separaten Partnerschaftsvertrags zwischen osapiens und osapiens-Partnern) wird osapiens die zur Verfügung gestellten Informationen prüfen und deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit diesen AGB überprüfen und entscheiden, ob das betreffende Plattformkonto zugelassen und aktiviert und damit der Zugang zur Plattform gewährt wird oder ob der Antrag abgelehnt wird. osapiens behält sich das Recht vor, im Rahmen dieses Überprüfungsprozesses zusätzliche Informationen oder Unterlagen anzufordern.
- b) Nach erfolgreicher Prüfung und Zulassung durch osapiens wird der Plattform-Account für den jeweiligen Endnutzer auf den Namen des jeweiligen Peers freigeschaltet. osapiens sendet dem Endnutzer eine Bestätigungs-E-Mail zu, mit der der Prozess der Erstellung eines Plattform-Accounts abgeschlossen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird dem Endnutzer der Zugang zur Plattform nach Maßgabe dieser AGB gewährt.
- c) osapiens ist berechtigt, die Zulassung eines Endnutzers und/oder eines Peers zu widerrufen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Endnutzer und/oder der Peer gegen diese AGB verstoßen hat. Der Peer kann solche Maßnahmen abwenden, indem er auf eigene Kosten geeignete Nachweise zur Aufklärung des Verdachts erbringt.
- d) Alle Anmeldedaten sind individualisiert und dürfen nur von dem jeweils berechtigten Endnutzer verwendet werden. Der Peer hat Anmeldedaten und Passwörter vertraulich zu behandeln und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Peer ist auch dafür verantwortlich, die Endnutzer entsprechend zu instruieren. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte, hat der Peer osapiens unverzüglich zu informieren. Erlangt osapiens Kenntnis von einer unberechtigten Nutzung, wird osapiens den Zugang des unberechtigten Plattform-Accounts sperren. osapiens behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten eines Endnutzers zu ändern; in diesem Fall wird osapiens den jeweiligen Peer und/oder Endnutzer unverzüglich informieren.
- e) osapiens ist berechtigt, Plattform-Accounts zu löschen, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist vollständig erstellt wurden oder die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Vor der Löschung solcher Konten wird osapiens den jeweiligen Peer informieren und eine angemessene Frist zur Reaktivierung oder Vervollständigung der Kontoerstellung setzen.
- Rechte und Pflichten bei der Nutzung der Plattform
- Berichterstattung und Maßnahmen zur Moderation von Benutzerinhalten
- a) Dem Peer ist es untersagt, über einen Endnutzer Nutzerinhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen geltende Gesetze, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder dieguten Sitten verstoßen. Ebenso ist es dem Peer untersagt, über einen Endnutzer Inhalte einzustellen, die die Rechte Dritter, insbesondere die Rechte an geistigem Eigentum, verletzen. Zur Klarstellung: Der Peer ist dafür verantwortlich, dass die Nutzerinhalte richtig, vollständig und rechtmäßig sind und den gesetzlichen Anforderungen, den Rechten Dritter und diesen AGB entsprechen.
- b) Nach geltendem Recht ist osapiens nicht verpflichtet, von Endnutzern im Namen des Peers eingestellte Nutzerinhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder die Einhaltung von Rechten Dritter, der Vereinbarung einschließlich dieser AGB zu überprüfen. osapiens behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen Benutzerinhalte freiwillig zu überprüfen, um illegale oder nicht konforme Inhalte zu identifizieren und zu entfernen.
- c) Die Peers, Endnutzer und Dritte können Nutzerinhalte oder andere Inhalte auf der Plattform, die ihrer Meinung nach gegen diese AGB verstoßen, an osapiens per E-Mail an esgpeers@osapiens.com melden.
- d) Im Falle einer Meldung nach Ziffer 6.1c) steht es osapiens frei, den Inhalt der Meldung sowie die mit der Meldung übermittelten Daten an den Peer weiterzuleiten, der den Nutzerinhalt (über einen Endnutzer) eingestellt hat. Die Identität der meldenden Person wird dem Peer nur dann bekannt gegeben, wenn dies unbedingt erforderlich ist.
- e) Im Rahmen der freiwilligen Überprüfungen gemäß Ziffer 1b) und der Berichte gemäß Ziffer 6.1c) setzt osapiens verschiedene Verfahren und Werkzeuge ein, um Nutzerinhalte zu identifizieren, zu überprüfen und zu moderieren. Je nach Einzelfall kann dies eine menschliche Überprüfung, eine automatisierte Überprüfung oder eine Kombination aus menschlicher und automatisierter Überprüfung beinhalten. Wenn automatisierte Mittel zur Überprüfung von Nutzerinhalten eingesetzt wurden und osapiens anschließend Maßnahmen in Bezug auf diese Nutzerinhalte ergriffen hat, wird osapiens den Peer, der die Nutzerinhalte eingestellt hat (über einen Endnutzer), über den Einsatz automatisierter Mittel informieren, es sei denn, die berechtigten Interessen von osapiens und anderen Peers stehen einer solchen Benachrichtigung entgegen.
- f) Wenn ein Peer über einen Endnutzer Nutzerinhalte einstellt, die gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die Vereinbarung einschließlich dieser AGB verletzen, kann osapiens die folgenden Maßnahmen ergreifen: Gefolgt : (i) illegale oder nicht konforme Nutzerinhalte entfernen; (ii) den Zugang zu bestimmten Nutzerinhalten sperren; (iii) bestimmte Nutzerinhalte aus den Suchergebnissen ausblenden; (iv) die Veröffentlichung von Nutzerinhalten verzögern; (v) die Nutzung der Plattform einschränken, einschließlich der Möglichkeit, zusätzliche oder andere Nutzerinhalte einzustellen; und (vi) Plattformkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren, vorbehaltlich Ziffer 10.
- g) Ergänzend zu den Regelungen in Ziffer 6.1a) bis 6.1f) behält sich osapiens das Recht vor, unaufgeforderte Nutzerinhalte zu löschen, insbesondere Nutzerinhalte, die für osapiens schädlich oder nachteilig sind (z.B. Nutzerinhalte, die den berechtigten wirtschaftlichen Interessen von osapiens als Unternehmen widersprechen). In allen Fällen wird osapiens sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig handeln und dabei die relevanten Interessen und Rechte von Peers und Endnutzern berücksichtigen und einbeziehen.
- Zulässige Nutzung: Der Peer erkennt ferner an, dass der Zugriff auf die Plattform und deren Nutzung durch seine Endnutzer nur in Übereinstimmung mit den im Anhang - Acceptable Use Policy- aufgeführten Bedingungen erfolgen darf.
- Weitere Zusammenarbeit zwischen osapiens-Partnern und Teilnehmern:
- a) Die Plattform bietet keine spezielle Marktplatzfunktionalität für Teilnehmer und osapiens-Partner, um separate Vereinbarungen über Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit ESG-Themen oder anderen Themen abzuschließen oder durchzuführen. Sollten sich osapiens-Partner und Teilnehmer dennoch dafür entscheiden, liegt der Abschluss und die Ausführung solcher Vereinbarungen allein in der Verantwortung des jeweiligen osapiens-Partners und Teilnehmers.
- b) osapiens ist nicht Partei der zwischen Partnern und Teilnehmern geschlossenen Verträge und übernimmt keine Garantie oder Haftung für etwaige Mängel der auf der Plattform beworbenen und erbrachten Produkte oder Dienstleistungen. osapiens ist nicht verpflichtet, die Erfüllung der zwischen osapiens-Partnern und Teilnehmern geschlossenen Verträge zu gewährleisten.
- c) osapiens garantiert weder die Identität noch die Befugnis von osapiens-Partnern, Teilnehmern und Endnutzern. Im Zweifelsfall sind osapiens-Partner und Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, die Identität und Autorität ihres jeweiligen Vertragspartners zu überprüfen.
- Weitere Pflichten des Peers: Der Peer ist dazu verpflichtet: (i) bei der Nutzung der Plattform und der damit verbundenen Dienste durch Endnutzer die erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, einschließlich des sorgfältigen Umgangs mit Logins und Passwörtern; (ii) osapiens unverzüglich über alle technischen Änderungen innerhalb seiner Domain zu informieren, die die Leistung oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen könnten; (iii) bei der Untersuchung von Angriffen Dritter auf die Plattform zu helfen, sofern eine solche Unterstützung erforderlich ist; und (iv) die Plattform ausschließlich für Zwecke im Rahmen von scope seines internen Geschäftsbetriebs zu nutzen.
- Recht auf Sperrung des Zugangs
- a) osapiens ist berechtigt, den Zugang zum Plattform-Account und den damit verbundenen Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für (i) einen Verstoß gegen Ziffer 6, (ii) einen Verstoß gegen geltendes Recht oder (iii) eine wesentliche Verletzung sonstiger Pflichten des Peers vorliegen oder osapiens ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung des Zugangs hat.
- b) Vor einer Sperrung des Zugangs wegen der Einstellung rechtswidriger Nutzerinhalte wird osapiens den Peer und den jeweils betroffenen Endnutzer abmahnen, sofern dies nicht dem Zweck der Sperrung entgegensteht.
- c) Bei der Entscheidung über eine Sperrung des Zugangs wird osapiens die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, insbesondere, soweit osapiens bekannt ist, die Schwere, Häufigkeit und Dauer in Bezug auf das Einstellen von rechtswidrigen Nutzerinhalten und die begangenen Verstöße; das Verhältnis der eingestellten Nutzerinhalte oder der begangenen Verstöße zu anderen Nutzerinhalten und damit zusammenhängendem Verhalten; die mit dem Einstellen von Nutzerinhalten oder den begangenen Verstößen verfolgten Absichten, soweit osapiens dies feststellen kann.
- d) Bei der Entscheidung über die Sperrung des Zugangs wird osapiens den Peer vorab mit einer angemessenen Frist in Textform über die Sperrung informieren. Im Einzelfall kann die Sperrung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn ein sofortiges Handeln zur Wahrung der berechtigten Interessen von osapiens erforderlich ist, sofern eine solche Ankündigung nicht gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen geboten ist.
- e) Die Sperrung des Zugangs zum Plattform-Account stellt nicht automatisch eine Beendigung des Vertrages dar. osapiens darf eine nicht-beendende Sperrung des Zugangs nur für einen angemessenen Zeitraum aufrechterhalten, der drei (3) Monate nicht überschreiten darf.
- Berichterstattung und Maßnahmen zur Moderation von Benutzerinhalten
- Geistiges Eigentum
- Rechtseinräumung: osapiens gewährt dem Peer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, auf die Plattform zuzugreifen und sie ausschließlich zu den in diesen AGB definierten Zwecken und in Übereinstimmung mit den auf der Plattform bereitgestellten Funktionalitäten zu nutzen.
- Beibehaltung der Rechte: Soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB oder an anderer Stelle in der Vereinbarung festgelegt, erhält keine der Parteien Rechte, Titel oder Anteile an Rechten des geistigen Eigentums der anderen Partei (einschließlich aller daran vorgenommenen Änderungen oder Erweiterungen). Alle nicht ausdrücklich in der Vereinbarung gewährten Rechte sind den Parteien oder ihren jeweiligen Lizenzgebern vorbehalten. Um jeden Zweifel auszuschließen, ist osapiens (oder gegebenenfalls seine Lieferanten) Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform und dem ESG-Informationsportal und der zugehörigen Dokumentation sowie aller Modifikationen, Erweiterungen, Verbesserungen, abgeleiteten Arbeiten, Upgrades, neuen Versionen und sonstigen Änderungen der vorgenannten (selbst wenn diese von einem Peer bezahlt, angefordert oder angewiesen wurden).
- Benutzerinhalte: Sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, behält der Peer alle Rechte an seinen Nutzerinhalten und ist allein für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Pflege seiner Nutzerinhalte verantwortlich. Ungeachtet des Vorstehenden räumt der Peer osapiens das Recht ein, seine Nutzerinhalte innerhalb der Plattform, des ESG-Informationsportals und der damit zusammenhängenden Dienste, wie im Vertrag beschrieben, zu verarbeiten, zu speichern, zur Verfügung zu stellen und alle anderen notwendigen Aktivitäten durchzuführen. osapiens macht sich unter keinen Umständen Nutzerinhalte zu eigen(kein Zueigenmachen).
- Vom Dienst generierte Daten: osapiens darf die vom Dienst generierten Daten sammeln, speichern und auswerten. Während und nach Beendigung der Vereinbarung kann osapiens (i) die durch den Dienst generierten Daten zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform und der damit verbundenen Dienste sowie für andere interne Geschäftszwecke verwenden und (ii) die durch den Dienst generierten Daten in anonymisierter Form offenlegen.
- Datenverarbeitung: Der Peer ist für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung und der Verarbeitung personenbezogener Daten der Endnutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform.
- Feedback-Lizenz: Der Peer gewährt osapiens eine weltweite, unentgeltliche, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung und Einbindung in die Plattform und die dazugehörige Dokumentation sowie zur uneingeschränkten Nutzung von Empfehlungen, Verbesserungen, Anfragen, Korrekturen, Vorschlägen oder sonstigem Feedback, das vom Peer oder im Namen des Peers in Bezug auf die Funktionalität oder den Betrieb der Plattform und der dazugehörigen Dokumentation abgegeben wird.
- Verwendung des Namens des Peers und der Peer-Marken: Der Peer erklärt sich damit einverstanden, dass osapiens den Namen des Peers und die Peer-Marken verwenden und die Nutzung der Plattform durch den Peer in der Werbung, in der Presse, bei Verkaufsförderungsmaßnahmen und ähnlichen öffentlichen Bekanntmachungen offenlegen darf. Der Peer gewährt osapiens hiermit auch eine nicht-exklusive Lizenz, während der Laufzeit des Vertrages den Namen des Peers aufzuführen und die Peer-Marken in den Rubriken "Partner", "Nutzer" oder ähnlichen Rubriken der osapiens-Website anzuzeigen. osapiens darf auch eine "Fallstudie" in Bezug auf den Vertrag und die Nutzung der Plattform durch den Peer veröffentlichen und verbreiten, vorausgesetzt, dass osapiens zuvor die schriftliche Zustimmung des Peers eingeholt hat, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.
- Entlohnung:
- Vergütung: Ob und in welcher Höhe für die Nutzung der Plattform ein Entgelt zu entrichten ist, bestimmt sich nach den im Mitgliedsvertrag festgelegten Bedingungen, insbesondere den dort genannten Stufen, Paketen und Preislisten. Sieht der Mitgliedschaftsvertrag keine Vergütung vor, wird osapiens dem Peer die Nutzung der Plattform während dieses Zeitraums (z.B. während einer Anlaufphase nach dem Start der Plattform) nicht in Rechnung stellen. Ändert osapiens seine Preispolitik, werden die scope und die Höhe der Vergütung von osapiens festgelegt und ordnungsgemäß im Voraus mitgeteilt und ggf. die vorliegenden AGB gemäß Ziffer 13.1 geändert.
- Umsatzsteuer: Soweit osapiens für die Nutzung der Plattform ein Entgelt verlangt, das in den Mitgliedsverträgen festgelegt ist, unterliegt dieses Entgelt der Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz. Der Peer hat das Entgelt ohne Abzug von Quellensteuer oder ähnlichen Abzügen an osapiens zu zahlen.
- Rechnungsstellung und Zahlungsverzug: Soweit osapiens für die Nutzung der Plattform ein Entgelt nach Maßgabe des Mitgliedschaftsvertrages verlangt, sind alle Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt zahlbar. Sofern im Mitgliedschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, stellt osapiens dem Nutzer monatlich eine Rechnung für den Vormonat aus. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte: Der Peer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Peer zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber osapiens nur berechtigt, wenn die geltend gemachte Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Haftung:
- Unbeschränkte Haftung: Die Parteien haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für:
- a) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch das Verschulden einer der Parteien oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde;
- b) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
- c) Ansprüche nach dem deutschenProdukthaftungsgesetz;
- d) Verstoß gegen eine von der jeweiligen Vertragspartei gegebene Qualitätsgarantie; und
- e) Betrug oder arglistige Täuschung.
- Beschränkte Haftung für einfache Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt wird ("Kardinalpflichten"). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen. Zu den Kardinalpflichten gehören die rechtzeitige und rechtsfehlerfreie Erbringung der Plattformleistungen sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Peer die vertragsgemäße Nutzung der Plattform ermöglichen oder ihn vor erheblichen Schäden bewahren sollen.
- Vorhersehbarer Schaden und Verjährung: Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schuldet der Peer ein Entgelt für die Nutzung der Plattform gemäß dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag (Einzelheiten siehe Abschnitt 8), ist der Schaden zeitanteilig für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrags begrenzt.
- Weitere Haftungsbeschränkungen: Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 9.1 haftet keine der Parteien für die Gefolgt:
- a) Verlust der erwarteten Einsparungen;
- b) Verlust von erwarteten Gewinnen;
- c) Schädigung des Rufs oder Minderung des Firmenwerts;
- d) Folgeschäden oder Schäden, die durch weiteren Verbrauch verursacht werden; und
- e) Bei Datenverlust oder Datenvernichtung haftet osapiens im Rahmen von scope nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen, begrenzt auf die Höhe des Schadens, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Peer entstanden wäre.
- Dienste und Inhalte Dritter: Soweit die Möglichkeit besteht, dass der Peer über die Plattform auf Datenbanken, Webseiten, Dienstleistungsangebote oder Inhalte Dritter weitergeleitet wird (z.B. durch die Einbindung von Links oder Hyperlinks), haftet osapiens weder für die Erreichbarkeit noch für die Existenz oder Sicherheit dieser Datenbanken, Webseiten, Dienstleistungsangebote oder Inhalte. Insbesondere haftet osapiens nicht für deren rechtliche Zulässigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
- Ausschluss der weiteren Haftung: Jede weitere Haftung der Parteien ist ausgeschlossen.
- Zusätzliche Haftungsbestimmungen
- a) Einwendungen und Einreden, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, stehen osapiens auch gegenüber Dritten zu.
- b) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und leitenden Angestellten von osapiens.
- c) Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in einem (1) Jahr; der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft oder Garantie. Die Verjährungsfrist gilt auch nicht für Ansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen von osapiens, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Unbeschränkte Haftung: Die Parteien haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für:
- Entschädigung:
- Schadloshaltung und Nutzerinhalte: Der Peer verpflichtet sich, osapiens von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen osapiens wegen der Verletzung ihrer Rechte oder gesetzlicher Bestimmungen aus oder im Zusammenhang mit den von dem Peer über seine Endnutzer eingestellten Nutzerinhalten geltend machen, sofern der Peer dies zu vertreten hat. Der Peer trägt auch die Kosten der Rechtsverteidigung von osapiens, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten. Auf Wunsch übernimmt der Peer die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter oder behördliche Anordnungen und trägt die damit verbundenen Kosten (einschließlich üblicher Anwaltskosten), wenn der Peer den Verstoß zu vertreten hat.
- Allgemeine Entschädigung und Schadloshaltung: Der Peer verpflichtet sich, osapiens für alle Schäden zu entschädigen, die aus der Nichteinhaltung der in diesen AGB festgelegten Verpflichtungen durch den Peer entstehen, und erklärt sich ferner bereit, osapiens von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen durch den Peer resultieren. Auf Verlangen übernimmt der Peer die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter oder behördliche Anordnungen und trägt die damit verbundenen Kosten (einschließlich üblicher Anwaltskosten), wenn der Peer den Verstoß zu vertreten hat.
- Laufzeit und Beendigung
- Laufzeit: Der Vertrag zwischen den Parteien wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, beginnend mit dem Abschluss des ersten Mitgliedschaftsvertrags oder der Annahme dieser AGB durch den Peer, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Beendigung: Jede Vertragspartei kann das Abkommen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende kündigen.
- Form: Jede Kündigung muss schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen, es sei denn, eine strengere Form ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Beendigung aus wichtigem Grund: Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen eintreten, die der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen.
- Datenmigration und Löschungsrechte: Nach Kündigung durch osapiens oder den Peer hat der Peer unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass alle Nutzerinhalte und alle sonstigen über die Plattform verwalteten Informationen und Daten vor Vertragsende gesichert und auf das System des Peers migriert werden. Eine vom Peer benötigte Übergangsfrist für die Migration der Daten nach Beendigung des Vertrages ist mit osapiens gesondert zu vereinbaren. Nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wird osapiens die Nutzerinhalte und alle sonstigen Informationen und Daten des Peers unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtungen löschen.
- Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt: Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn diese Nichterfüllung oder Verspätung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen, insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen (z. B., Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme), Krieg, militärische Aktionen, Terrorismus, zivile Unruhen, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, staatliche Maßnahmen oder Beschränkungen, Embargos, Ausfälle oder Unterbrechungen der Stromversorgung, Ausfälle von Internetdienstanbietern, Störungen der Telekommunikation, Cyberangriffe (insbesondere DDoS-Angriffe), Hardware- oder Softwareausfälle, die nicht durch die eigene Fahrlässigkeit der Partei verursacht wurden, und sonstige technische oder infrastrukturbezogene Ausfälle, die den Betrieb der Plattform verhindern (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt").
- Benachrichtigung: Die betroffene Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei unverzüglich und schriftlich, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist Gefolgt über das Eintreten eines Ereignisses Höherer Gewalt. Die Mitteilung muss Einzelheiten über das Ereignis Höherer Gewalt und seine voraussichtlichen Auswirkungen auf die Erfüllung der Verpflichtungen der betreffenden Partei im Rahmen dieses Abkommens enthalten.
- Aussetzung der Verpflichtungen: Die Verpflichtungen der betroffenen Partei im Rahmen des Abkommens werden in dem Maße ausgesetzt, wie die Erfüllung durch das Ereignis höherer Gewalt verhindert, behindert oder verzögert wird. Die betroffene Partei ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt abzumildern und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
- Kündigungsrecht: Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei das Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Nach einer solchen Beendigung haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei, mit Ausnahme von Verpflichtungen, die vor dem Eintreten des Ereignisses Höherer Gewalt entstanden sind, oder aufgrund von ausstehenden Zahlungen.
- Wiederaufnahme der Leistung: Sobald das Ereignis höherer Gewalt die Leistung der betroffenen Partei nicht mehr beeinträchtigt, nimmt diese Partei ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen unverzüglich wieder auf und unterrichtet die andere Partei entsprechend.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen der vorliegenden AGB
- a) osapiens behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist. Änderungen dieser AGB werden dem Peer mindestens sechzig (60) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
- b) Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, sofern der Peer den Änderungen zustimmt. Stimmt der Peer den Änderungen nicht innerhalb einer von osapiens gesetzten Frist, die mindestens dreißig (30) Tage beträgt, zu, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. In diesem Fall ist osapiens berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von sechzig (60) Tagen aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die weitere Vertragserfüllung aus technischen oder rechtlichen Gründen unmöglich oder ohne die Änderungen der AGB nicht zumutbar ist.
- c) osapiens wird den Peer in der Mitteilung über die AGB-Änderungen auf die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund hinweisen.
- Gesamte Vereinbarung: Die Vereinbarung, einschließlich der Mitgliedschaftsvereinbarung(en) und dieser AGB, stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen osapiens und dem Peer im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung dar. Alle früheren Zusicherungen, Gespräche und Dokumente sind in den Vertrag aufgenommen worden und werden durch diesen ersetzt. Etwaige abgeschlossene Vertraulichkeitsvereinbarungen gelten jedoch weiter. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann die Vereinbarung nur im gegenseitigen Einvernehmen und in schriftlicher Form geändert werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Peers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Peer, z.B. im Rahmen von Aufträgen oder Bestellungen, auf seine eigenen Bedingungen verweist und osapiens diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder den Auftrag anderweitig annimmt.
- Trennbarkeit: Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als ungültig, unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
- Formale Anforderungen: Unterschriften in jeder allgemein akzeptierten elektronischen Form (einschließlich E-Mail oder spezielle Signaturlösungen) gelten als Originalunterschriften.
- Benachrichtigungen: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen alle Benachrichtigungen elektronisch erfolgen und an die in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebenen Kontaktdaten gesendet werden. Benachrichtigungen von osapiens in Bezug auf den Betrieb, die Änderung, die Aktualisierung oder den Support der Plattform können in Form einer elektronischen Benachrichtigung an den Endnutzer als bevollmächtigten Vertreter oder Administrator des Peers und wie in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegeben erfolgen.
- Abtretung und Aufrechnung:
- a) Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von osapiens darf der Peer den Vertrag (oder seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag) nicht an eine andere Partei abtreten oder übertragen. osapiens darf den Vertrag an eines ihrer verbundenen Unternehmen abtreten.
- b) Der Peer ist zur Aufrechnung gegenüber osapiens nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
- Beziehung zwischen den Parteien: Die Parteien arbeiten als Vertragspartner, die voneinander unabhängig sind. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Franchise, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhandverhältnis und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- a) Der zwischen osapiens und dem Peer geschlossene Vertrag und alle mit seinem Gegenstand zusammenhängenden Ansprüche unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Gültigkeit ergeben, sind die Gerichte in Mannheim, Deutschland.
- Änderungen der vorliegenden AGB
Anhang - Richtlinie zur akzeptablen Nutzung
1. Allgemeines
-
- Damit osapiens dem Peer die Plattform zur Verfügung stellen kann, erklärt sich der Peer damit einverstanden, die Plattform nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Anhangs - Acceptable Use Policy, wie in Abschnitt 6.2 des Hauptteils der AGB dargelegt, durch Endnutzer zu nutzen.
- Alle an anderer Stelle in den AGB definierten Begriffe gelten sinngemäß für diesen Anhang - Acceptable Use Policy.
- Der Peer muss die hierin enthaltenen Bestimmungen oder eine ähnliche Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, die mindestens das gleiche Maß an Bestimmungen und Verpflichtungen wie dieser Anhang - Richtlinie zur akzeptablen Nutzung enthält, an seine verbundenen Unternehmen weitergeben, falls zutreffend.
- Zur Klarstellung: Jede Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Anhangs - Acceptable Use Policy durch den Peer, einen Endnutzer oder einen anderen unbefugten Dritten, für den der Peer verantwortlich ist, kann zur Aussetzung oder Kündigung des Plattformkontos und/oder der Vereinbarung in Bezug auf diese Nichteinhaltung gemäß der Vereinbarung führen. In diesem Fall haftet osapiens gegenüber dem Peer nicht für Ansprüche und/oder Behauptungen des Peers, die sich aus dem Ausschluss von der Plattform ergeben oder damit zusammenhängen. Der Peer ist für Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Anhangs - Acceptable Use Policy - verantwortlich und muss sich nach besten Kräften bemühen, solche Verstöße zu verhindern
2. Keine missbräuchliche Verwendung
Der Peer muss sicherstellen, dass er die Plattform nicht nutzt und nicht zulässt, dass Endnutzer oder unbefugte Dritte die Plattform nutzen:
a. die Verwundbarkeit eines Systems oder Netzwerks in Verbindung mit der Plattform zu untersuchen, zu scannen oder zu testen;
b. Leistungs-, Belastungs- oder Stresstests auf der Plattform durchzuführen oder die Kapazitätsgrenzen der Plattform anderweitig zu testen;
c. die Plattform zu testen oder zurückzuentwickeln, um Einschränkungen oder Schwachstellen zu finden oder die Filterfunktionen zu umgehen;
d. die Nutzung der Plattform oder der zur Bereitstellung der Plattform verwendeten Geräte zu stören;
e. die Überwachung von Daten oder Datenverkehr in einem Netz oder System ohne Genehmigung des jeweiligen Eigentümers des Systems oder Netzes;
f. Informationen wie E-Mail-Adressen, Nicknames oder andere Identifikatoren durch Täuschung zu sammeln oder zu verwenden (z. B. durch Phishing, Scamming, Passwort-Raub, Spidering und Harvesting);
g. jegliches Verhalten zu fördern, das zu Vergeltungsmaßnahmen gegen die Plattform oder die Dienste, das Netzwerk oder die Website von osapiens oder die Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Partner von osapiens führen kann (z. B. Denial-of-Service-Angriffe);
h. direkt oder indirekt dafür zu sorgen, dass eine der IPs von osapiens in einer Missbrauchsdatenbank aufgeführt wird;
i. wenn ein Versagen oder ein Fehler der Plattform zum Tod oder zu Verletzungen von Personen oder zu Sach- oder Umweltschäden führen könnte;
j. den Zugang von Personen, Organisationen, Unternehmen oder anderen juristischen Personen, einschließlich verbundener Unternehmen, zu gestatten, die an Aktivitäten oder Ursachen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel, Terrorismus, Drogenhandel, Waffenhandel oder der Verbreitung, Entwicklung, dem Entwurf, der Herstellung, der Produktion, der Lagerung oder dem Einsatz von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen sowie Massenvernichtungswaffen oder Flugkörpern beteiligt sind oder im Verdacht stehen, daran beteiligt zu sein; dies gilt für jede Zugehörigkeit oder Beteiligung an solchen Aktivitäten; und
k. die Plattform durch eine nicht beabsichtigte Nutzung der in der Plattform enthaltenen Produkte oder durch die Verwendung von Skripten oder Anwendungen, die auf die APIs der Plattform zugreifen, ungewöhnlich stark zu belasten.
3. Keine Umgehung
Der Peer muss sicherstellen, dass er die Plattform nicht nutzt und nicht zulässt, dass Endnutzer oder unbefugte Dritte die Plattform nutzen:
a. gegen Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verstoßen oder diese anderweitig zu umgehen;
b. irgendeinen Aspekt der Plattform zu verändern, zu deaktivieren, zu stören oder zu umgehen;
c. auf nicht-öffentliche Bereiche der Plattform oder gemeinsam genutzte Bereiche der Plattform, zu denen der Peer und seine Endnutzer nicht eingeladen wurden, zuzugreifen, diese zu manipulieren oder zu nutzen;
d. auf die Plattform mit anderen Mitteln als den öffentlich unterstützten Schnittstellen von osapiens zuzugreifen oder sie zu durchsuchen (z.B. durch "Web Scraping");
e. aktives Zurückhalten oder Verschleiern von Identitäts- oder Kontaktinformationen, z. B. Auslassung, Löschung oder falsche Angabe von Identifikations- oder Übermittlungsinformationen; und
f. auf die Plattform in einer Art und Weise zuzugreifen oder sie zu nutzen, die darauf abzielt, dass keine anwendbaren Gebühren oder Kosten anfallen oder dass keine zusätzlichen Lizenzen oder Zugangsrechte erworben werden, falls zutreffend.
4. Spam, Datenschutz, Marketing und unerbetene Inhalte
Der Peer muss sicherstellen, dass er die Plattform nicht nutzt und nicht zulässt, dass Endnutzer und unbefugte Dritte die Plattform nutzen:
a. einen Teil der Plattform zu überlasten, mit Spam zu überschwemmen, zu überladen, Angriffe zu senden oder eine Mailbombe zu werfen;
b. unaufgeforderte Mitteilungen, Werbeaktionen, Werbung oder Spam zu versenden;
c. geänderte, trügerische oder falsche Informationen zur Identifizierung der Quelle zu senden, einschließlich "Spoofing" oder "Phishing";
d. für andere Produkte oder Dienstleistungen als die eigenen zu werben, ohne entsprechende Genehmigung von osapiens;
e. in irgendeiner Weise Geschäfte zu fördern und/oder zu unterstützen, die mit Glücksspiel, Multi-Level-Marketing, Kreditreparatur, Listenmaklern oder Vermietungsdiensten, pharmazeutischen Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit sozialen Medien Gefällt mir in Verbindung stehen, die Retweets, gefälschte Nutzer, Likes usw. verkaufen; und
f. gegen Ausfuhrgesetze, -kontrollen, -vorschriften oder Sanktionsrichtlinien der jeweiligen Rechtsordnung zu verstoßen.
5. Verbotener Inhalt
Der Peer muss sicherstellen, dass er die Plattform nicht nutzt und nicht zulässt, dass Endnutzer und unbefugte Dritte die Plattform nutzen:
a. die gesetzlichen Rechte Dritter zu verletzen oder zur Verletzung dieser Rechte zu ermutigen;
b. für ungesetzliche, invasive, verletzende, verleumderische oder betrügerische Zwecke oder andere böswillige oder moralisch verwerfliche Zwecke;
c. absichtlich Viren, Würmer, trojanische Pferde, korrumpierte Dateien, Scherzartikel oder andere Begriffe zerstörerischer oder betrügerischer Natur zu verbreiten;
d. sich als eine natürliche oder juristische Person auszugeben oder die Zugehörigkeit zu einer solchen falsch darzustellen;
e. Materialien zu veröffentlichen oder weiterzugeben, die rechtswidrig pornografisch oder unanständig sind oder die Bigotterie, religiösen, rassischen oder ethnischen Hass befürworten;
f. Inhalte oder Links zu Inhalten zu veröffentlichen oder weiterzugeben, die übermäßig gewalttätig sind oder Gewalt oder Hassreden fördern, enthalten oder dazu auffordern oder Risiken für die Sicherheit oder Gesundheit einer Person oder der Öffentlichkeit sowie für die nationale Sicherheit schaffen oder Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden behindern;
g. durch die Verbreitung von Software, die im Verborgenen Nutzerinformationen sammelt oder weitergibt; und
h. eine Person zu diffamieren oder ihre Privatsphäre zu verletzen.
i. Null-Toleranz für sexuellen Missbrauch und Ausbeutung von Kindern (CSEA): Auf der von der osapiens Holding GmbH betriebenen Plattform "osapeers.org" ist jegliche Darstellung, Förderung, Ermöglichung, Sexualisierung oder Ausbeutung von Minderjährigen strengstens untersagt. Dies umfasst unter anderem CSAM, Grooming, das Anbieten/Verbreiten von Nackt- oder sexualisierten Bildern von Minderjährigen, sexuelle Aufforderungen an Minderjährige und jede andere Gefährdung des Kindeswohls. Verstöße haben die sofortige Entfernung von Inhalten, die Sperrung des Kontos und gegebenenfalls die Meldung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Folge. Verdachtsfälle können an esgpeers@osapiens.com gemeldet werden.
6. Geistiges Eigentum und andere Schutzrechte
Der Peer muss sicherstellen, dass er die Plattform nicht nutzt und nicht zulässt, dass unberechtigte Dritte die Plattform nutzen:
a. die Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten zu verletzen oder zu missbrauchen;
b. durch unerlaubtes Zeigen der Marke einer anderen Person zu einem solchen Verhalten beizutragen;
c. Geschäftsgeheimnisse einer anderen Person zu veröffentlichen oder Geheimhaltungspflichten zu verletzen; und
d. die Plattform zu nutzen, um Texte, Musik, Software, Kunstwerke, Bilder oder andere urheberrechtlich geschützte Werke herunterzuladen, zu veröffentlichen, als Torrent zu vertreiben, zu nutzen oder anderweitig zu kopieren, es sei denn, die Erlaubnis des Eigentümers des Werks, das Werk auf diese Weise zu nutzen oder zu kopieren, wurde eingeholt oder kann anderweitig aus den geltenden Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums abgeleitet werden, um das Werk oder die Rechte auf diese Weise zu kopieren oder zu nutzen.