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SANKTIONSLISTEN

Sanktionslisten Screening

 Welche Art von Sanktionen kann die EU verhängen?  

Die von der Europäischen Union verhängten restriktiven Maßnahmen können sich gegen Regierungen von Drittländern, Unternehmen und Einzelpersonen, z. B. Terroristen, richten. Die EU kann auch sektorale Maßnahmen ergreifen, z. B. wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen, wie z.B. Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen.

In der EU gibt es drei Arten von Sanktionsregelungen. Erstens gibt es die von den Vereinten Nationen verhängten Sanktionen, die die EU in europäisches Recht umsetzt.

Zweitens kann die EU die UN-Sanktionen durch die Anwendung strengerer und zusätzlicher Maßnahmen verstärken. Schließlich kann die EU auch beschließen, völlig autonome Sanktionsregelungen zu verhängen.

Weltweit gibt es mehr als 30 autonome EU- und UN-Sanktionsregelungen, die in nationales Recht umgesetzt wurden. Darüber hinaus hat die EU auch horizontale Regelungen angenommen, die auf Terrorismus, Cyberangriffe, die Verbreitung und den Einsatz von Chemiewaffen abzielen.

Die EU-Sanktionen werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Der Rat der EU entscheidet, ob die Sanktionen verlängert, geändert oder aufgehoben werden sollen.

Jedes Unternehmen muss sich vergewissern, dass die Lieferanten, mit denen es zusammenarbeitet, nicht auf einer Sanktionsliste stehen, um Geldstrafen zu vermeiden. Außerdem sollten sie sich auf dem Laufenden halten und Lieferanten, die auf einer Liste stehen, identifizieren.

 

 

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