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Sicherstellung der Einhaltung der EU-Abholzungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, ist ein globaler Schritt zu mehr Waldschutz. Unternehmen müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, um die globale Entwaldung zu reduzieren und Primärwälder zu schützen.
Wer ist von der EU-Verordnung zur Entwaldung betroffen?
Alle Unternehmen, die die Produkte Gefolgt importieren, auf den europäischen Markt bringen oder exportieren: Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Rinder und Gummi. Einige Folgeprodukte fallen ebenfalls unter die EUDR, wodurch sich der Kreis der betroffenen Unternehmen erweitert. Die betroffenen Unternehmen (angefangen bei den Nicht-KMU) müssen die EUDR bis zum 30. Dezember 2024 einhalten, so dass es notwendig ist, jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen.