WHISTLEBLOWER
Whistleblower Schutzrichtlinie
Whistleblowing ist der Begriff, der verwendet wird, wenn eine Person Informationen über Fehlverhalten weitergibt. Die EU-Richtlinie Whistleblower legt Regeln und Verfahren zum Schutz von "Whistleblowern" fest, d. h. von Personen, die Informationen über Verstöße melden, zu denen sowohl rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen als auch missbräuchliche Praktiken gehören.
Die Berichterstattungsmodalitäten umfassen:
- Interne Kanäle: Alle privaten Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten und im Prinzip alle öffentlichen Einrichtungen müssen wirksame Meldewege einrichten, die die Vertraulichkeit gewährleisten; öffentliche Einrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ausgenommen werden.
- Externe Kanäle: Die zuständigen nationalen Behörden müssen Meldewege einrichten, die eine vertrauliche Berichterstattung ermöglichen.
Der erste öffentliche und leicht zugängliche Bericht über die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht der EU-Länder war bis zum 17. Dezember 2023 fällig, ein zweiter Bericht über die Umsetzung der Richtlinie und über eventuell notwendige Änderungen bis zum 17. Dezember 2025.